RECHTSANWALT IN KARLSRUHE
Strafverteidigung — von
der ersten Vorladung an.
Wer einen Brief von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bekommt, hat meist zwei Fragen: Muss ich da hin, und wie verhalte ich mich gegenüber den Behörden richtig. Diese und weitere Fragen kläre ich gerne mit Ihnen im Gespräch. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.
Rufen Sie jetzt an:
WENN ES EILIG IST
- Bei einer Durchsuchung: nichts unterschreiben, nichts sagen, anrufen.
- Nach einer Festnahme haben Sie jederzeit das Recht, einen Verteidiger anzurufen.
- Gegen einen Strafbefehl läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung.
Mo–Fr 9–18 Uhr
In dringenden Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten
Womit Mandanten zu mir kommen
Vorladung als Beschuldigter
Sie müssen zur polizeilichen Vernehmung nicht erscheinen und sich nicht äußern. Sinnvoll ist es zuerst Akteneinsicht zu verlangen — erst dann steht fest, worum es überhaupt geht.
Durchsuchung und Festnahme
Was Beamte mitnehmen dürfen, was Sie sagen müssen und was nicht, wie ein Widerspruch gegen die Sicherstellung protokolliert wird — und warum der Anruf nicht bis morgen warten sollte.
Strafbefehl erhalten
Erhalten Sie einen Strafbefehl, haben Sie zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen. Wird die Frist versäumt, steht die Verurteilung fest — mit allem, was daran hängt.
