Rechtsgebiet
Vermögens- und Wirtschaftsstrafrecht
WENN ES EILIG IST
- Keine Angaben zur Sache, bevor die Akte gelesen ist.
- Keine „aufklärenden" Schreiben an die Gegenseite — sie landen in der Ermittlungsakte.
- Bei gesperrten Konten: sofort anrufen, hier laufen Fristen.
Worum es geht
Betrug, Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen — die Vorwürfe reichen vom einmaligen Vorgang bis zum Verfahren, das sich über Jahre und Aktenordner zieht.
Gemeinsam ist ihnen, dass der Sachverhalt meist unstreitig ist. Gestritten wird über seine Bewertung: War die Zahlung vereinbart oder erschlichen? War die Entscheidung unternehmerisches Ermessen oder Pflichtverletzung? Wusste der Beschuldigte, was er tat — oder hätte er es nur wissen können?
Die Höhe des Schadens
Kaum ein Punkt wird so häufig zu hoch angesetzt — und kaum einer wirkt sich so stark aus. Von der Schadenshöhe hängen der Strafrahmen, die Frage des besonders schweren Falls und am Ende die Strafzumessung ab.
Hier lohnt die genaue Arbeit: Welche Posten sind tatsächlich zugerechnet? Sind Gegenleistungen berücksichtigt? Ist der Schaden dem Beschuldigten zuzurechnen oder einer Kette von Beteiligten? Oft ist das der wirksamste Angriffspunkt des ganzen Verfahrens — unspektakulär, aber wirksam.
Wenn aus einem Streit eine Anzeige wird
Ein Teil dieser Verfahren beginnt nicht bei der Polizei, sondern in einer geschäftlichen Auseinandersetzung. Eine Strafanzeige ist ein wirksames Druckmittel: Sie kostet den Anzeigenden nichts und bindet den Angezeigten über Monate.
Das heißt nicht, dass jede Anzeige haltlos ist. Es heißt aber, dass die Interessenlage des Anzeigenden zur Prüfung gehört — und dass sich ein zivilrechtlicher Streit nicht dadurch klären lässt, dass man der Staatsanwaltschaft seine Sicht erklärt.
Wenn das Konto gesperrt ist
Noch bevor irgendetwas feststeht, kann das Vermögen vorläufig gesichert werden — Konten gesperrt, Fahrzeuge sichergestellt, Immobilien belastet. Für Unternehmen ist das häufig einschneidender als der Vorwurf selbst, weil der Betrieb sofort steht.
Gegen solche Maßnahmen lässt sich vorgehen, und es gibt Spielraum für die Freigabe der Mittel, die zum Weiterwirtschaften und zur Verteidigung nötig sind. Dieser Spielraum verengt sich mit jeder Woche, die ungenutzt verstreicht.
In der Unternehmenskrise
Gerät ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten, trifft den Geschäftsführer eine Pflichtenkollision: Das Insolvenzrecht drängt zum Antrag, das Strafrecht verlangt weiterhin die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung — und das Geld reicht nicht für beides.
Diese Situation ist strafrechtlich heikel und in Teilen bis heute ungeklärt. Wer darin steckt, sollte nicht nach Gefühl entscheiden, welche Rechnung zuerst bezahlt wird.
Mehr dazu auf der Seite Unternehmen im Strafverfahren.
Was ich für Sie tue
Akteneinsicht und eine nüchterne Durchsicht der Zahlen, bevor irgendetwas gesagt wird. Prüfung der Schadensberechnung. Prüfung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen und, wo möglich, Antrag auf Freigabe. Und die Frage, ob sich das Verfahren ohne Hauptverhandlung beenden lässt.