Rechtsgebiet

Internet- und Computerstrafrecht

WENN ES EILIG IST

  • Entsperrcode und Passwörter müssen Sie nicht herausgeben. 
  • Nichts löschen 
  • Löschvorgänge sind rekonstruierbar und können ein eigenes Verfahren auslösen. 
  • Verlangen Sie ein Verzeichnis der mitgenommenen Gegenstände.

Wie diese Verfahren entstehen

 

Am Anfang steht eine Spur: eine IP-Adresse, ein Benutzerkonto, eine Zahlung. Die Ermittlungsbehörden fragen beim Dienst, von wo der Zugriff kam, und anschließend beim Zugangsanbieter, wer hinter diesem Anschluss steht. Aus einer Zahlenfolge wird so ein Name und eine Adresse.

 

Diese Phase läuft ohne Ihr Wissen. Der Anbieter darf Sie nicht unterrichten. Wenn das Verfahren für Sie sichtbar wird, ist die Beweislage oft schon gebaut.

 

Der Anschlussinhaber ist nicht der Täter

 

Das ist der wichtigste Satz auf dieser Seite. Eine IP-Adresse führt zu einem Anschluss, nicht zu einer Person. In einer Wohngemeinschaft, einer Familie, einem Betrieb nutzen mehrere Menschen dieselbe Verbindung. Netzwerke sind unzureichend gesichert, Geräte werden weitergegeben, Konten werden übernommen.

 

Von der Zuordnung zum Anschluss bis zur Zuordnung zu einer Person ist es ein weiter Weg — und genau dort liegt häufig der Angriffspunkt. Dazu kommt die Frage, ob die Daten überhaupt auf zulässiger Grundlage und im zulässigen Umfang erhoben wurden.

 

Wenn die Geräte weg sind

 

Bei einer Durchsuchung werden Telefon, Rechner, Festplatten und oft auch Geräte mitgenommen, die mit dem Vorwurf nichts zu tun haben. Die Auswertung dauert — in vielen Fällen Monate, manchmal länger.

 

Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Beliebig lange darf es trotzdem nicht dauern: Gerichte haben die Fortdauer für rechtswidrig gehalten, wenn die absehbare Dauer nicht auf der Schwierigkeit des Falls beruhte, sondern auf fehlenden Kapazitäten der Behörde. Gegen Art und Weise des Vollzugs lässt sich eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Wer stattdessen abwartet, wartet erfahrungsgemäß lange.

 

Was dabei noch gefunden wird

 

Ein unterschätztes Risiko dieser Verfahren sind Zufallsfunde. Wer ein Telefon vollständig auswertet, findet Dinge, nach denen niemand gesucht hat — und aus einem Verfahren werden zwei.

 

Systematisch danach suchen dürfen die Behörden nicht. Ob sie es getan haben, lässt sich nur anhand der Protokolle prüfen. Auch deshalb lohnt die genaue Durchsicht der Akte.

 

Was ich für Sie tue

 

Ich prüfe, auf welcher Grundlage welche Daten erhoben wurden und ob der Umfang gedeckt war. Ich prüfe die Zuordnung von der IP-Adresse bis zu Ihrer Person auf ihre Belastbarkeit. Ich prüfe Durchsuchung, Sicherstellung und Auswertungsdauer. Und ich sorge dafür, dass Ihre Geräte nicht länger wegbleiben als nötig.

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