Kosten
Kosten und Ablauf
Viele zögern mit dem Anruf, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt — inhaltlich und finanziell. Deshalb steht es hier.
Das erste Gespräch
Ein kurzes Telefonat, in dem wir klären, ob es eilt und ob ich Sie übernehmen kann, kostet nichts. Anschließend vereinbaren wir einen ersten Beratungstermin.
Was es bei Ihnen kostet, sage ich Ihnen vorher — nicht hinterher.
Pflichtverteidigung
In bestimmten Fällen ordnet das Gericht einen Verteidiger bei — etwa bei schweren Vorwürfen, bei Untersuchungshaft oder wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig ist. Die Vergütung richtet sich dann nach dem Gesetz und wird zunächst aus der Staatskasse gezahlt.
Wichtig zu wissen: Zunächst heißt nicht endgültig. Wer verurteilt wird, trägt die Kosten des Verfahrens. Bei Freispruch oder Einstellung bleibt es bei der Staatskasse.
Sie können mich als Pflichtverteidiger benennen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, prüfe ich im ersten Gespräch.
Wahlverteidigung
Beauftragen Sie mich selbst, gibt es zwei Möglichkeiten: die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vergütungsvereinbarung.
Eine Vergütungsvereinbarung wird schriftlich geschlossen, bevor ich tätig werde. Sie wissen also vorher, woran Sie sind. Ein Erfolgshonorar — also eine Vergütung, die vom Ausgang abhängt — ist Rechtsanwälten nur in sehr engen Ausnahmen erlaubt und in Strafsachen praktisch ausgeschlossen. Wer Ihnen so etwas anbietet, sollte Sie stutzig machen.
Rechtsschutzversicherung — lesen Sie genau
Viele Versicherte gehen davon aus, der Strafrechtsschutz greife immer. Das ist meist nicht so.
Typisch ist: Bei fahrlässigen Delikten zahlt die Versicherung von Anfang an. Bei Vorsatzvorwürfen zahlt sie zunächst nicht — sondern erst rückwirkend, wenn das Verfahren nicht mit einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat endet. Was genau für Sie gilt, steht in Ihren Bedingungen.
Bringen Sie die Versicherungsnummer zum ersten Termin mit. Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.
Wie es abläuft
Der Anruf. Sie schildern kurz, worum es geht. Ich sage Ihnen, ob es eilt, ob ich Sie übernehmen kann und ob eine Interessenkollision im Weg steht.
Die Beratung. Wir gehen den Vorwurf durch, ich erkläre den Verfahrensstand und sage Ihnen, was ich für realistisch halte — ohne Beschönigung in beide Richtungen.
Das Mandat. Vollmacht, Vergütung, Akteneinsicht. Erst wenn die Akte da ist, lässt sich seriös über Strategie sprechen.
Was Sie mitbringen. Alle Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht — auch den Umschlag. Das Zustelldatum kann entscheidend sein.