Strafverteidigung
Ein Strafverfahren beginnt fast nie mit einem Gerichtstermin. Es beginnt mit einem Brief, einem Anruf oder einem Klingeln an der Tür — und in dieser frühen Phase wird meistens entschieden, wie es ausgeht. Wer erst zur Hauptverhandlung einen Verteidiger nimmt, hat die wichtigsten Weichen schon gestellt, ohne es zu merken.
Der Ablauf eines Strafverfahrens
1. Ermittlungsverfahren - Die Staatsanwaltschaft prüft, ob genug Anhaltspunkte für eine Anklage vorliegen. Als Beschuldigter erfahren Sie vom Ermittlungsverfahren oft erst durch eine Vorladung. Hier hat die Verteidigung den größten Spielraum: Akteneinsicht, Stellungnahme, Anregung der Einstellung.
2. Zwischenverfahren - Das Gericht entscheidet, ob die Anklage zugelassen wird. Einwände gegen die Eröffnung sind möglich.
3. Hauptverhandlung - Kommt es zur Hauptverhandlung, geht es um die Frage, Einstellung oder Urteil? Freispruch oder Verurteilung? Verteidigung heißt hier: Beweisanträge, Befragungen und Vertretung im Termin.
4. Rechtsmittel - Nach einem Urteil kann das Verfahren weitergeführt werden. Berufung und Revision geben Ihnen die Möglichkeit das Urteil überprüfen zu lassen.
Was ich tue:
- Akteneinsicht beantragen, bevor irgendetwas gesagt wird
- Den Vorwurf mit Ihnen durchgehen — vollständig, ohne Beschönigung in beide Richtungen
- Eine Verteidigungsstrategie festlegen, statt auf Ereignisse zu reagieren
- Sie zu Vernehmungen begleiten
- Nebenfolgen mitdenken: Was bedeutet das Verfahren für Fahrerlaubnis, Beruf und Aufenthaltsstatus?