Durchsuchung und Festnahme

Verhalten im Ernstfall:

  1. Ruhig bleiben, nichts behindern.
  2. Nach dem Durchsuchungsbeschluss fragen und ihn lesen. 
  3. Zur Sache nichts sagen. Angaben zur Person genügen. 
  4. Der Sicherstellung ausdrücklich widersprechen — das erzwingt eine gerichtliche Beschlagnahmeentscheidung. 
  5. Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben.
  6. Anrufen!

Eine Durchsuchung ist keine Situation, in der man sich freiredet. Beamte protokollieren, was gesagt wird; spätere Korrekturen wirken wie Ausflüchte.

 

Sollten Sie festgenommen werden, haben Sie das Recht, einen Verteidiger zu benachrichtigen. Machen Sie davon Gebrauch, bevor Sie irgendetwas erklären.

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