Durchsuchung und Festnahme
Verhalten im Ernstfall:
- Ruhig bleiben, nichts behindern.
- Nach dem Durchsuchungsbeschluss fragen und ihn lesen.
- Zur Sache nichts sagen. Angaben zur Person genügen.
- Der Sicherstellung ausdrücklich widersprechen — das erzwingt eine gerichtliche Beschlagnahmeentscheidung.
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstanden haben.
- Anrufen!
Eine Durchsuchung ist keine Situation, in der man sich freiredet. Beamte protokollieren, was gesagt wird; spätere Korrekturen wirken wie Ausflüchte.
Sollten Sie festgenommen werden, haben Sie das Recht, einen Verteidiger zu benachrichtigen. Machen Sie davon Gebrauch, bevor Sie irgendetwas erklären.